Kirchgemeindeversammlung

hands (Foto: Tanja Fahrni)

Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde.
Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindemitgliedern. Die Versammlung findet zwei Mal jährlich statt. Alle kirchlich Stimmberechtigten ab 18 Jahren, die in der Gemeinde Seedorf wohnhaft und Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind, sind zur Versammlung herzlich eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können der Versammlung als ZuhörerInnen beiwohnen.

Der Kirchgemeinderat

Daten


Protokolle
» Protokoll Kirchgemeindeversammlung 27.11.2022
» Protokoll Kirchgemeindeversammlung 26.06.2022
» Protokoll Kirchgemeindeversammlung 28.11.2021
» Protokoll Kirchgemeindeversammlung 20.06.2021
» Protokoll Kirchgemeindeversammlung 29.11.2020
» Protokoll Kirchgemeindeversammlung 12.07.2020


Beilagen
» Jahresrechnung 2022