Verantwortlich: Tanja Fahrni
Bereitgestellt: 13.09.2022
Todesfall
Sie haben einen Ihnen nahe stehenden Menschen verloren. Das zuständige » Pfarramt (032 392 57 75) der Kirchgemeinde Seedorf begleitet Sie in Ihrer Trauerzeit und gestalten mit Ihnen zusammen die Abschiedsfeier. Ihre Seelsorgerin oder Ihr Seelsorger ist Ansprechperson für eine Begleitung in allen Phasen des Abschieds.
Wie müssen wir vorgehen, was müssen wir beachten?
Wenn Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden, falls erreichbar Ihr Hausarzt, ansonsten ein Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles auf dem Bestattungsbüro im Zivilstandsamt brauchen. Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst. Stirbt Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.
In allen Fällen ist es ratsam, möglichst frühzeitig Kontakt
mit dem » Pfarramt aufzunehmen.
Danach erstatten Sie Meldung beim Zivilstandsamt: Melden Sie den Todesfall innert zweier Tage beim Zivilstandsamt der Gemeinde, wo die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat. Dazu brauchen Sie die Todesbescheinigung, das Familienbüchlein und die Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung des/der Verstorbenen. Ausländerinnen und Ausländer müssen den Pass und den Ausländerausweis mitbringen und zusätzlich das Konsulat ihres Heimatstaates benachrichtigen.
Auf dem Zivilstandsamt müssen folgende Fragen geklärt werden:
Wo soll der/die Verstorbene aufgebahrt werden: auf dem Friedhof oder zu Hause? Für Aufbahrungen zu Hause ist eine Bewilligung der Gesundheitsbehörde einzuholen.
Soll die Beisetzung als Erdbestattung mit einem Sarg oder als Urnenbeisetzung
(nach einer Kremation) stattfinden? In welcher Art Grab soll der/die Verstorbene beigesetzt werden: z.B. in einem Familiengrab, in einem Reihengrab oder im Gemeinschaftsgrab?
Wann und wo sollen die Beisetzung (Beerdigung/Bestattung) und die Trauerfeier stattfinden?
» LINK politische Gemeinde Seedorf
» Infoblatt kirchliche Bestattung und Abdankung
In allen Fällen ist es ratsam, möglichst frühzeitig Kontakt
mit dem » Pfarramt aufzunehmen.
Danach erstatten Sie Meldung beim Zivilstandsamt: Melden Sie den Todesfall innert zweier Tage beim Zivilstandsamt der Gemeinde, wo die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat. Dazu brauchen Sie die Todesbescheinigung, das Familienbüchlein und die Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung des/der Verstorbenen. Ausländerinnen und Ausländer müssen den Pass und den Ausländerausweis mitbringen und zusätzlich das Konsulat ihres Heimatstaates benachrichtigen.
Auf dem Zivilstandsamt müssen folgende Fragen geklärt werden:
Wo soll der/die Verstorbene aufgebahrt werden: auf dem Friedhof oder zu Hause? Für Aufbahrungen zu Hause ist eine Bewilligung der Gesundheitsbehörde einzuholen.
Soll die Beisetzung als Erdbestattung mit einem Sarg oder als Urnenbeisetzung
(nach einer Kremation) stattfinden? In welcher Art Grab soll der/die Verstorbene beigesetzt werden: z.B. in einem Familiengrab, in einem Reihengrab oder im Gemeinschaftsgrab?
Wann und wo sollen die Beisetzung (Beerdigung/Bestattung) und die Trauerfeier stattfinden?
» LINK politische Gemeinde Seedorf
» Infoblatt kirchliche Bestattung und Abdankung
Bestattungsunternehmen
Bestattungsunternehmen organisieren den Transport und die Aufbahrung der/des Verstorbenen und bieten auf Wunsch Unterstützung bei weiteren Fragen (z.B. Todesanzeige).
Die Angebote von Bestattungsunternehmen und freien Ritualberaterinnen und Ritualberatern enthalten heute teilweise auch Rituale und Traueransprache. Dabei gilt es zu beachten, dass sie nicht freien Zugang zu kirchlichen Räumen haben und nicht über die Dienste der Seelsorgerinnen und Seelsorger bestimmen können. Eine gut eingespielte Rollenteilung zwischen den Seelsorgenden und den Bestattungsunternehmen ist wichtig.
Die Angebote von Bestattungsunternehmen und freien Ritualberaterinnen und Ritualberatern enthalten heute teilweise auch Rituale und Traueransprache. Dabei gilt es zu beachten, dass sie nicht freien Zugang zu kirchlichen Räumen haben und nicht über die Dienste der Seelsorgerinnen und Seelsorger bestimmen können. Eine gut eingespielte Rollenteilung zwischen den Seelsorgenden und den Bestattungsunternehmen ist wichtig.
Die Beisetzung Formen der Beisetzung
Erdbestattung: Der/die Verstorbene wird im Sarg beigesetzt.
Urnenbeisetzung: Der/die Verstorbene wird im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in eine Urne gelegt. Diese wird in einem Grab (Urnengrab) oder in einer dafür vorgesehenen Nische in einer Wand (Urnen-Nische) beigesetzt.
Gemeinschaftsgrab: Die Urne des/der Verstorbenen wird in einem dafür vorgesehenen Feld anonym beigesetzt. Auf manchen Friedhöfen gibt es Tafeln mit den Namen der beigesetzten Personen.
Zeitpunkt der Beisetzung
Bei Erdbestattungen wird der Sarg je nach örtlicher Tradition direkt vor oder nach der Abdankung auf dem Friedhof beigesetzt.Bei Urnenbeisetzungen ist es möglich, die Beisetzung zu einem anderen Zeitpunkt als die Abdankung durchzuführen.
Ort der Abdankung
Trauerfeiern beginnen normalerweise mit der Grablegung oder der Urnenbeisetzung und dem damit verbundenen Abschied auf dem Friedhof. Anschliessend findet ein Gottesdienst in der Kirche statt.
Das Trauergespräch als Vorbereitung der Abdankung
Seelsorgende stehen den Angehörigen in Schmerz und Trauer bei. Sie helfen ihnen, Trost zu finden und sich neu zu orientieren. Im Trauergespräch kommen die persönliche Beziehung zum/zur Verstorbenen, gemeinsame Erlebnisse, Erinnerungen zur Sprache. Dabei wird auch die Gestaltung der Abdankung oder Trauerfeier besprochen, insbesondere bezüglich Musik und allfälligen besonderen Wünschen von Angehörigen.
Kosten für zusätzliche Musik oder zusätzlichen Blumenschmuck fallen zu Lasten der Hinterbliebenen.
Urnenbeisetzung: Der/die Verstorbene wird im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in eine Urne gelegt. Diese wird in einem Grab (Urnengrab) oder in einer dafür vorgesehenen Nische in einer Wand (Urnen-Nische) beigesetzt.
Gemeinschaftsgrab: Die Urne des/der Verstorbenen wird in einem dafür vorgesehenen Feld anonym beigesetzt. Auf manchen Friedhöfen gibt es Tafeln mit den Namen der beigesetzten Personen.
Zeitpunkt der Beisetzung
Bei Erdbestattungen wird der Sarg je nach örtlicher Tradition direkt vor oder nach der Abdankung auf dem Friedhof beigesetzt.Bei Urnenbeisetzungen ist es möglich, die Beisetzung zu einem anderen Zeitpunkt als die Abdankung durchzuführen.
Ort der Abdankung
Trauerfeiern beginnen normalerweise mit der Grablegung oder der Urnenbeisetzung und dem damit verbundenen Abschied auf dem Friedhof. Anschliessend findet ein Gottesdienst in der Kirche statt.
Das Trauergespräch als Vorbereitung der Abdankung
Seelsorgende stehen den Angehörigen in Schmerz und Trauer bei. Sie helfen ihnen, Trost zu finden und sich neu zu orientieren. Im Trauergespräch kommen die persönliche Beziehung zum/zur Verstorbenen, gemeinsame Erlebnisse, Erinnerungen zur Sprache. Dabei wird auch die Gestaltung der Abdankung oder Trauerfeier besprochen, insbesondere bezüglich Musik und allfälligen besonderen Wünschen von Angehörigen.
Kosten für zusätzliche Musik oder zusätzlichen Blumenschmuck fallen zu Lasten der Hinterbliebenen.
Gemeinsam Gottesdienst feiern
Die Abdankung findet in der Regel vor oder nach der Beisetzung der Urne oder des Sarges in Form eines öffentlichen Gottesdienstes in der Kirche statt. Dabei wird im Licht der biblisch-christlichen Botschaft des/der Verstorbenen gedacht. Angehörige und andere Hinterbliebene und Trauernde können so Trost finden, Kraft schöpfen und ihre Hoffnung nähren für den kommenden Lebensabschnitt. Zu einem Gottesdienst gehören in der Regel das Läuten der Kirchenglocken, Musik, Gesang, Lesung aus der Bibel, ein Lebenslauf, eine Predigt oder Traueransprache, Gebete, der Segen.
«...im engsten Familienkreis»
Manchmal wird eine Abdankung nur «im engsten Familienkreis» gewünscht. Dafür kann es durchaus nachvollziehbare Gründe geben. Den Kreis der Personen zu beschränken, die Abschied nehmen dürfen, kann jedoch auch problematisch sein. Oft wird die Vielzahl der Beziehungen unterschätzt, die im Laufe eines Lebens entstanden sind und die durch eine öffentliche Feier einen würdigen Abschluss finden können. Die Anteilnahme anderer Menschen erweist sich für Angehörige – oft überraschend – als Quelle der Kraft und als Impuls für neuen Lebensmut. Den anderen Menschen hilft es, nach einem Todesfall die vertrauten Beziehungen mit den Angehörigen weiterzuführen, wenn sie die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Trauerfeier ihr Beileid auszudrücken.
«...im engsten Familienkreis»
Manchmal wird eine Abdankung nur «im engsten Familienkreis» gewünscht. Dafür kann es durchaus nachvollziehbare Gründe geben. Den Kreis der Personen zu beschränken, die Abschied nehmen dürfen, kann jedoch auch problematisch sein. Oft wird die Vielzahl der Beziehungen unterschätzt, die im Laufe eines Lebens entstanden sind und die durch eine öffentliche Feier einen würdigen Abschluss finden können. Die Anteilnahme anderer Menschen erweist sich für Angehörige – oft überraschend – als Quelle der Kraft und als Impuls für neuen Lebensmut. Den anderen Menschen hilft es, nach einem Todesfall die vertrauten Beziehungen mit den Angehörigen weiterzuführen, wenn sie die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Trauerfeier ihr Beileid auszudrücken.